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Politik

Diätendiskussion - Anpassung an Richterbezüge

In der aktuellen Diskussion um Abgeordneten-Diäten und die Angleichung an Richterbezüge wird eines vergessen:
Richter haben eine qualifizierte und langjährige Ausbildung absolviert, bevor sie überhaupt etwas verdienen. Abgeordnete dagegen benötigen keinerlei Qualifikation (im Normalfall ist nur ein Parteibuch erforderlich) und können theoretisch schon mit geringerem Lebensalter auf die Gehaltsliste des Bundestages (und der Landtage) gelangen.
Beispiele sind Studenten oder Berufsanfänger, die noch so gut wie keine Leistungen erbracht haben und die kaum über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen aber an sämtlichen Entscheidungen der Volksvertretungen mit gleicher Stimme mitwirken.

Sollte nicht auch in den Parlamenten ein Hauch eines Leistungsprinzips gelten?

Ich gönne gewissenhaften Abgeordneten ihre Diäten, aber bitte keinen generellen Vergleich der Abgeordneten mit Richtern!