Diätendiskussion - Anpassung an Richterbezüge
In der aktuellen Diskussion um Abgeordneten-Diäten und die Angleichung an
Richterbezüge wird eines vergessen:
Richter haben eine qualifizierte und langjährige Ausbildung absolviert, bevor sie
überhaupt etwas verdienen. Abgeordnete dagegen benötigen keinerlei
Qualifikation (im Normalfall ist nur ein Parteibuch erforderlich) und können
theoretisch schon mit geringerem Lebensalter auf die
Gehaltsliste des Bundestages (und der Landtage) gelangen.
Beispiele sind Studenten oder Berufsanfänger, die noch so gut wie keine Leistungen erbracht
haben und die kaum über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen aber an sämtlichen Entscheidungen der
Volksvertretungen mit gleicher Stimme mitwirken.
Sollte nicht auch in den Parlamenten ein Hauch eines Leistungsprinzips gelten?
Ich gönne gewissenhaften Abgeordneten ihre Diäten, aber bitte keinen generellen Vergleich der Abgeordneten mit Richtern!