| Aussage Reinigung: | ... mit Sicherheit keine falsche Behandlung, |
| (Kingsguard) | sondern falsche Pflegekennung oder Materialfehler! |
| Aussage Verkäufer: | ... kein Materialfehler, Kennzeichnung in Ordnung! |
| (Madeleine Moden) | Die Reinigung muss dafür haften. |
Jetzt kann der Kunde zwar einen Gutachter einschalten - allerdings mit
zweifelhaftem Ausgang und möglicherweise langem Rechtstreit!
Hervorheben möchte ich die Tatsache, dass bei der besagten Reinigung in Fürth vermutlich
nie Fehler gemacht werden, nachdem man davon spricht, mit Sicherheit keine
falsche Behandlung durchgeführt zu haben.
Vermutlich wird dort alles maschinell erledigt, vom Ablesen der Behandlungshinweise bis zur Endabnahme, so dass
keine menschlichen Irrtümer entstehen können, Maschinen irren ja ohnehin nie!
Damit die genannte Sicherheit garantiert werden kann, gehe ich davon aus, dass die Geschäftsleitung selbst mit
mehreren Personen (mindestens 4-Augen-Prinzip) die Maschinen während der Reinigungsvorgänge ständig überprüft!
Ein Mitarbeiter der Firma sagte übrigens
'Wenn es ein Fehler der Firma wäre, würde man selbstverständlich für den Schaden aufkommen,
man sei ja schließlich versichert'.
Wozu eigentlich die Versicherung, wenn keine Fehler passieren?